Foto: Einsatzkraft vor KrankenwagenFoto: A. Zelck / DRK e.V.

Helfer vor Ort

Behandlungsplatz Bereitschaft NRW

Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) ist ein sanitätsdienstlicher Verband in Bereitschaftsstärke, dessen Aufgabe es ist, im Rahmen der überörtlichen Hilfe am Schadensort eine geordnete Versorgung von 50 Patienten vorzunehmen und den Transport der Patienten in geeignete Behandlungseinrichtungen zu organisieren. Ihr Einsatz kann sowohl im Rahmen einer vorgeplanten Bereitstellung als auch bei Unglücksfällen oder andern Schadenlagen spontan erfolgen. Die materielle und personelle Ausstattung der »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) erlaubt es, dass sie bei einem Schadensereignis auch zur Versorgung von Patientenablagen eingesetzt werden kann. In diesem Fall kann sie ihre originären Aufgaben nur noch als „erweiterte Patientenablage“ wahrnehmen. Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) gliedert sich in die Einheiten • Führungsstaffel,
• Behandlungsplatz (BHP) und
• Transport-Organisation. Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) kann ihre Aufgabe über einen gewissen Zeitraum autark erfüllen. Die Ausstattung mit Betriebsstoffen und Versorgungsgütern (Verpflegung der Einsatzkräfte) stellt eine Einsatzdauer von 8 Stunden ohne externe Versorgung sicher. Die Ausstattung mit medizinischen Verbrauchsgütern lässt die Versorgung von insgesamt 100 Patienten innerhalb von max. 4 Stunden ohne externe Versorgung zu.

Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW

Die »Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW« (BTP-B 500 NRW) ist eine kombinierte Einheit des Betreuungs- und Sanitätsdienstes in Verbandsstärke. Sie besteht aus zwei »Einsatzeinheiten NRW« (EE NRW) und einem Verbandsführer mit einer Führungsstaffel. Die »Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW« (BTP-B 500 NRW) kann 500 Betroffene betreuen und verpflegen unter der Voraussetzung, dass eine geeignete bauliche Anlage (z. B. Schule, Mehrzweckhalle o. dgl.) vorgeplant zur Verfügung steht. Die jeweilige für die Gefahrenabwehr zuständige Gebietskörperschaft legt hierfür planerisch nutzbare bauliche Anlagen (z. B. Schulen, Mehrzweckhallen o. dgl.) mit geeigneter Infrastruktur (insbesondere Stromversorgung, Sanitäranlagen u. dgl.) fest. Darüber hinaus sind planerische Vorkehrungen für den Einsatz von PSU-Fachkräften sowie ggf. weiter- gehende Maßnahmen zu treffen. Im Einsatzgebiet muss die »Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW« (BTP- B 500 NRW) die Betroffenen und die eigenen Kräfte in den ersten 24 Stunden autark mit Verpflegung und allen sonstigen Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs versorgen können.

Einsatzeinheiten

Die Einsatzeinheit unterstützt wie in anderen Kommunen und Landkreisen den Rettungsdienst, die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk bei der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Sie sind Einheiten des Landes Nordrhein-Westfalen und haben ihren Schwerpunkt im Sanitäts- und Betreuungsdienst. Der Aufbau der Einsatzeinheit besteht aus vier Bausteinen:
  • Führungstrupp
  • Sanitätsgruppe
  • Betreuungsgruppe
  • Trupp Technik und Sicherheit
Die Personalstärke einer Einsatzeinheit beträgt 33 Einsatzkräfte.
Führungstrupp
Der Führungstrupp (Zugtrupp) führt die DRK-Einsatzeinheit sowohl bei Sanitäts-, als auch bei Betreuungseinsätzen. Dem Führungstrupp gehören neben dem Zugführer (ZF) und dem Zugtruppführer (GF) zwei Führungshelfer für den Bereich der Kommunikation (Sprechfunk usw.) an. Zugführer und Zugtruppführer sollten unterschiedliche Fachdienstausbildung haben (z.B. Zugführer Betreuungsdienst, Zugtruppführer Sanitätsdienst)  Aufgaben Der Führungstrupp
  • stellt die Kommunikation und Kooperation mit der übergeordneten Führungsstelle und benachbarten Einheiten sicher, nimmt Einsatzaufträge entgegen und informiert über Lageentwicklung und Einsatzabwicklung
  • nimmt die Feststellung und Beurteilung der Lage im Einsatzbereich der Einsatzeinheit vor 
  • regelt den sanitäts- und betreuungsdienstlichen Einsatz unter Beratung der Fach- und Führungskräfte 
  • erteilt Aufträge an die Gruppen der Einsatzeinheit und kontrolliert die Durchführung 
  • trägt Sorge für die Sicherheit im Einsatz mit Unterstützung der Fach- und Führungskräfte 
  • trägt Sorge für die Verstärkung, Ergänzung und Ablösung der Einsatzeinheit bzw. von Teileinheiten
Sanitätsgruppe
Aufgrund der notfallmedizinischen Entwicklung des Rettungsdienstes hat sich die Aufgabenstellung des Sanitätsdienstes in den vergangenen Jahren geändert.  Bei Ereignissen mit Personenschäden wird die Rettungsdienstleitstelle je nach dem Ausmaß der Schadenslage - entsprechend den festgelegten Alarmierungs- und Einsatzvorgaben - alle zur Verfügung stehenden eigenen Rettungsmittel – Regel-Rettungsdienst und Spitzenbedarf, Rettungsmittel benachbarter Rettungsdienstbereiche (Ü-MANV S), sowie den eigenen erweiterten Rettungsdienst (ERD) alarmieren und einsetzen. Es ist davon auszugehen, dass die primäre Versorgung von Verletzten durch rettungsdienstliches Personal begonnen wird. Ein "Leitender Notarzt" (LNA) hat die medizinische Einsatzleitung und bestimmt mit dem organisatorischen Leiter (OrgL) den Einsatz der Rettungsmittel. Damit kommt der Sanitätsgruppe im wesentlichem eine verstärkende und ergänzende Funktion von Personal und Material zu. In der StädteRegion Aachen in Form einer Patientenablage.  Aufgaben Die Sanitätsgruppe 
  • führt dringend benötigtes Material wie Tragen, Decken, Infusionen, Medikamente, Sauerstoffgeräte, Verbandstoffe und Zelte, etc.  an die Einsatzstelle und unterstützt die Notärzte und das Rettungsdienstpersonal - soweit notwendig - bei der Versorgung der Verletzten und Erkrankten
  • schafft - je nach Notwendigkeit - die erforderlichen Infrastrukturen an der Einsatzstelle durch Einrichten einer Patientenablage
  • sucht ggf. Verletzte und führt deren Erstversorgung durch 
  • übernimmt erstversorgte Verletzte, z.B. von Patientenablagen und bringt diese ggf. zu einem Behandlungsplatz (BHP 50) 
  • versorgt und betreut Verletzte und Kranke bis zu deren Abtransport in die Klinik 
  • versorgt die leicht verletzten Betroffenen und sorgt so für eine Entlastung des Rettungsdienstes, der Notärzte und der Krankenhäuser 
  • übernimmt die medizinische Versorgung kontaminierter Verletzter und führt die behelfsmäßige Dekontamination durch 
  • nimmt unverletzte Betroffene in ihre Obhut und betreut ggf. bis zur Übergabe an die Betreuungsgruppe 
  • sorgt für die Registrierung und Dokumentation
Sanitätslage Die Personalstärke und die Ausstattung der Sanitätsgruppe der Einsatzeinheit ist für die Versorgung von 20 Verletzten ausgelegt. In Zusammenarbeit mit zwei Notarztteams des Rettungsdienstes und 6 RTW versorgen, der Arzt und die neun Helfer der Sanitätsgruppe der Einsatzeinheit: 
  • 2 - 3 schwerverletzte Personen (Behandlungspriorität mit anschließender Transportpriorität, u.a. Infusions- und Intubationstherapie) und 
  • 4 - 5 mittelschwer verletzte Personen (Behandlungspriorität aber keine Transportpriorität) und 
  • 12 leichtverletzte Personen (keine  Behandlungs- und Transportpriorität).
Bei einer großen Zahl verletzter Personen haben die sanitätsdienstlichen Aufgaben Vorrang. Daher werden alle Helferinnen und Helfer der Einsatzeinheit zunächst sanitätsdienstlich tätig.
Betreuungsgruppe
Schadensereignisse lassen sich aufgrund Ihrer Komplexität sehr selten nur einem Fachdienst zuordnen. Fast immer sind die Menschen individuell unterschiedlich von einem Unglücksfall betroffen. Nicht alle Betroffenen sind verletzt und werden daher auch nicht vom Rettungsdienst und Sanitätsdienst versorgt und in ein Krankenhaus gebracht.  Das Deutsche Rote Kreuz wird zukünftig auch die Betreuungsgruppe zeitnah in die Hilfeleistung bei allen Schadensereignissen einbeziehen. Die Betreuungsgruppe soll spätestens eine Stunde nach Eintritt eines Schadensereignisses an der Einsatzstelle eintreffen.  Aufgaben Die Betreuungsgruppe 
  • leistet den Betroffenen überall dort Hilfe, wo sie sich aufgrund der Situation aus eigenem Vermögen nicht selbst helfen können. 
  • betreut und versorgt hilfebedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern 
  • sorgt für Verpflegung und vorläufige, vorübergehende Unterbringung von Betroffenen 
  • sichert die sozialen Belange der Betroffenen 
  • leistet psychische Erste Hilfe
Betreuungslage Gemäß Konzept der StädteRegion Aachen können mit anteiligem Personal von fünf Einsatzeinheiten 500 Personen versorgt und betreut werden können.
Trupp Technik und Sicherheit
Die Gruppe Technik und Sicherheit gewährleistet die technische Unterstützung der Sanitätsdienst- und Betreuungsgruppen und übernimmt die sicherheitstechnische Absicherung der gesamten Einheit im Einsatz ggf. in Abstimmung mit anderen Organisationen, beim BHP z. B. mit dem Technisches Hilfswerk (THW).  Aufgaben Die Gruppe Sicherheit und Technik 
  • verrichtet handwerklich-technische Tätigkeiten mit entsprechendem Werkzeugen und Hilfsmitteln 
  • errichtet Zelte 
  • errichtet und betreibt sicherheitsgerecht technische Geräte und Anlagen (z.B. Notstromversorgung, Beleuchtung, Zeltheizgeräte) 
  • überwacht die technischen Geräte während des laufenden Betriebes 
  • wirkt bei der Logistik der gesamten Einheit mit 
  • überwacht den geeigneten Atem- und Körperschutz der Einsatzkräfte 
  • bietet technische Unterstützung bei der Personen-Dekontamination 
  • berät die Einheit fachlich bei Unfällen mit chemischen oder radiologischen Stoffen 
  • führt technische Maßnahmen zum Schutze der Einheit bei Unfällen mit Gefahrstoffen durch
Über die technischen Tätigkeiten hinaus überwacht die Gruppe Technik und Sicherheit die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften und anderer Sicherheitsvorschriften.  Zusammenarbeit innerhalb der Einsatzeinheit Die Helferinnen und Helfer der Sanitäts- und der Betreuungsgruppe unterstützen sich gegenseitig. Dadurch können die Versorgungskapazitäten erhöht werden.  Die Gruppe Technik und Sicherheit gewährleistet die bedarfsgerechte Unterstützung der anderen Gruppen, so dass - auch bei widrigen äußeren Bedingungen - durch den Aufbau von Zelten und durch die Einrichtung von Beleuchtung und Heizung die Versorgungsmöglichkeiten an der Einsatzstelle entscheidend verbessert werden können. 
Der DRK Stadtverband Würselen e. V. stellt Personal für die einzelnen Komponenten der Einsatzeinheit Nord (EE-NRW-AC-Kreis-01):
  • Führungstrupp
  • Sanitätsgruppe
  • Trupp Technik und Sicherheit

Erweiterter Rettungsdienst

Im Rahmen des Kozeptes „zur Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze in der StädteRegion Aachen" stellt der DRK Stadtverband Würselen e. V. Personal für zwei Rettungswagen der Gruppe Nord sowie Material und Personal für die Patientenablage Nord.

Wasserrettungszug (WR-Z)

Der Wasserrettungszug ist eine Einheit zur Schadensbekämpfung auf, im und am Wasser im Rahmen der überörtlichen und landesweiten Hilfeleistung. Er wird von den anerkannten Hilfsorganisationen in Zugstärke mit mindestens 44 Funktionen (1/9/34/44) gestellt. Optional kann der Wasserrettungszug durch einen Logistiktrupp (0/1/3/4) ergänzt werden. Jeder Wasserrettungszug besteht danach mindestens aus einem Führungs- trupp, drei Bootsgruppen und einer Tauchgruppe. Jede dieser Bootsgruppen besteht aus zwei Bootstrupps und die Tauchgruppe aus zwei Tauchtrupps.
Führungstrupp
Der Zugführer führt den Wasserrettungszug im Einsatz. Der übrige Führungstrupp unterstützt ihn dabei, insbesondere führt der Führungstrupp den Wasserrettungszug eigenständig an die durch die Einsatzleitung zugewiesene Einsatzstelle (Sammel- bzw. Bereitstellungsraum). Wenn der Einsatz des Wasserrettungszuges nicht geschlossen erfolgt, kann der Führungstrupp auf Weisung des Zugführers auch andere Aufgaben an der Einsatzstelle übernehmen.
Tauchtrupp
Der Tauchtrupp kann zur Rettung von im oder unter Wasser befindlichen Personen, Sicherung von Gegenständen in überfluteten Gebieten, Sicherung der wasserzugewandten Deichseite oder zur Eigensicherung des Wasserrettungszuges eingesetzt werden. Jeder Tauchtrupp besteht aus einem Tauchtruppführer, zwei Einsatztauchern, einem Signalmann und einem Kraftfahrer (0/1/4/5). Zwei Tauchtrupps bilden eine Tauchgruppe. Aus einem der beiden Tauchtrupps wird der Tauchgruppenführer gestellt.
Bootstrupp
Der Bootstrupp kann in überschwemmten Gebieten Evakuierungen, Versorgungsfahrten und Transporte von Personen oder Tieren durchführen. Zur Deichsicherung kann er Einsatzpersonal und Material zur Einsatzstelle transportieren und wasserseitige Absicherungen durchführen. Jeder Bootstrupp besteht aus einem Bootstruppführer, einem Bootsführer, einem Kraftfahrer und zwei Helfern (0/1/4/5). Zwei Bootstrupps bilden eine Bootsgruppe. Aus einem der beiden Bootstrupps wird der Bootsgruppenführer gestellt.
Der DRK Stadtverband Würselen e. V. stellt Personal für einen Bootstupp des Wasserrettungszuges Süd des DRK Landesverbandes Nordrhein e. V.